Das neue Computergesteuerte Orthesensystem von Ottobock
Wir sind ab sofort Ihr durch Ottobock zertifizierter Versorgungspartner für das neue C-Brace Orthesensystem in der Region Hannover und Niedersachsen.
Aktuelles bei JOHN+BAMBERG.
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Aktueller Beschluss vom 10.08.2021 der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten /-innen der Länder u.a. zu Corona
Um den weiteren Anstieg der Infektionszahlen in Deutschland zu vermeiden, werden die Länder im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) durch entsprechende Verordnungen oder Verfügungen spätestens ab dem 23. August 2021 für alle Personen, die weder vollständig Geimpfte noch Genesene sind, Testpflichten vorsehen.
Mit Wirkung zum 23. August 2021 wird die Testpflicht für die Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wieder eingeführt. Dazu gehört auch eine Dienstleistung im OT-Betrieb bzw. im Sanitätshaus! Kunden müssen daher einen Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen PCR Test (nicht älter als 48 Stunden) vorweisen, um körpernahe Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen (z.B. Messen von Strümpfen, anpassen von Hilfsmitteln usw.).
Hinweis zu Versorgungen im Hausbesuch bzw. zu Rückholungen:
Bei einem Hausbesuch, wo am Kunden gemessen oder angepasst wird etc. muss der Nachweis aus zwingend geprüft werden. Hier gilt die Regelung analog zu einer Versorgung im Ladengeschäft.
Geht es um eine reine Rückholung, wo das Hilfsmittel ohne Kundenkontakt (z.B. vor der Haustür) mitgenommen werden kann, ist eine Prüfung des Nachweises entbehrlich. Wird aber eine Rückholung vorgenommen (z.B. Pflegebett) in der Häuslichkeit und es gibt direkten Kundenkontakt, ist die Prüfung des entsprechenden Nachweises zwingend erforderlich.
Ausgenommen von der Testpflicht sind:
- geimpfte Personen (14 Tage nach der zweiten, bei dem Impfstoff von Johnson und Johnson nach der ersten Impfung). Der Nachweis kann erbracht werden durch Vorlage des gelben Impfpasses oder des digitalen Impfpasses, hier empfiehlt sich die Frage nach dem Termin der Zweitimpfung, sofern das Datum in der digitalen Ansicht nicht ersichtlich ist.
- von einer Covid 19 Erkrankung genesene Personen. Als Nachweis gilt ein positiver PCR-Test (oder ein anderer Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und maximal sechs Monate zurückliegt, entweder in Papierform oder in digitaler Form. Seit dem 9. Juli 2021 können auch Genesene sowie nach ihrer Genesung einmalig Geimpfte den Genesenen Nachweis über einen digitalen Impfnachweis (Corona-Warn App oder CovPass App) führen.
- Kinder bis zu ihrem siebten Geburtstag, damit gemeint sind Kinder die maximal 6 Jahre alt sind.
- minderjährige Schülerinnen und Schüler, die in den Schulen an regelmäßigen Testungen teilnehmen. Ein gültiger Schülerausweis reicht als Nachweis.


Neue Niederlassung im Zentrum von Hannover
JOHN+BAMBERG hat im Januar 2018 eine neue Niederlassung im Zentrum von Hannover eröffnet. Schwerpunkt sind die Versorgungen mit Einlagen, Bandagen, Orthesen, Kompressionsstrümpfen und lymphatische Versorgungen.
Unser Team freut sich auf Ihren Besuch.

C-Brace II
Videodreh zur Kampagne „Heiß auf Handwerk“ durch die Handwerkskammer Hannover.
In der Vortragsreihe wurde JOHN+BAMBERG ausgewählt den Beruf des Orthopädietechnik-Mechanikers vorzustellen.
Klicken Sie hier, um zum Video zu gelangen.
Aktion Mensch zeigt neugierige und unvoreingenommene Kinder im Umgang mit Menschen mit Behinderung
JOHN+BAMBERG
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